Bohrmaschinenrestauration

Meine alte Metabo 5398 Tischbohrmaschine, die ich vom Schreiner Gerold Bierlein zum Basteln geschenkt bekam, wurde komplett zerlegt, gereinigt und neu verdrahtet. Funktional nahe an einer neuen Maschine fehlt mir nun noch eine ordentliche Riemenabdeckung. Das originale Teil ist in der langen Zeit, in der diese Maschine halb zerlegt in der Schreinerei herum lag, verloren gegangen.

Die Tischbohrmaschine auf einer Grundplatte, die mittels zweier einfacher 3D-gedruckter Teile werkzeuglos auf dem Maschinengestell neben meiner Kapp-Säge montiert werden kann.

Mit hilfe des 3D-Scansystems David 3D, das Oberflächen mittels Streifenlichtprojektion räumlich erfasst, habe ich die Oberseite der Bohrmaschine eingescannt. Da Reflektionen metallisch blanker Flächen Artefakte beim Scannen verursachen wurden alle Oberflächen mit einem Anti-Glare-Spray besprüht.

Das Setup: PC mit Software, Kalibriertafel (hinter dem Akkuschrauber), Beamer und Kamera, zu scannendes Objekt.

Um dem Ausrichtungsalgorithmus das Leben einfacher zu machen wurden Marker so über die zu scannenden Flächen verteilt, so dass von jedem Blickwinkel aus 3 Stück erkennbar sind. Diese dienen als eindeutige Referenzpunkte.

Die Bohrmaschine unterm Streifenlicht
Hier sieht man mehrere Scans von verschiedenen Blickwinkeln, die bereits zu einander ausgerichtet wurden. Jede Farbe repräsentiert die Geometrie eines Scans.
Die einzelnen Scans wurden zu einem einzelnen Netz fusioniert. die erzielbare Genauigkeit liegt bei etwa 0,2% der Bauteilgröße.

Das fusionierte Netz wurde im STL-Format exportiert und in Meshmixer nach den Referenzebenen ausgerichtet und skaliert. So kann der Scan einfach als Vorlage im CAD-System importiert werden. Auf eine Flächenrückführung wurde in diesem Fall verzichtet, da es für diesen Anwendungsfall nicht  notwendig war.

Die Riemenabdeckung in Solidworks konstruiert und für den 3D-Druck vorbereitet.

Die Riemenabdeckung soll mittels dem FDM-Verfahren gedruckt werden. Deshalb wird sie so konstruiert, dass sie beim Druck ohne Stützmaterial auskommt. Der Druck im Werkstoff PLA dauerte auf dem Creality CR-10 MAX etwas über 6 Stunden und benötigte grob 0,2 kg Filament.

 

Fast fertig.
Fertig und bereits montiert. Alle Maße passen ohne Nachbearbeitung!
Bereit für den Einsatz!

Designs

Ein detaillierter Überblick über die Schutzform des Designs und wie man damit Umgeht.

Designs wurden früher Geschmacksmuster genannt und schützten die äußere Formgebung eines Objektes. Sie werden verwendet für Produkte, die nicht mehr durch technische Schutzrechte geschützt werden können, z.B. weil diese schon lange bekannt sind.

Schutzvoraussetzungen

Ein Design-Schutzrecht kann andere Schutzrechte ergänzen, z.B. die (nicht ausschließlich technisch bedingte) Formgebung einer durch Patente oder Gebrauchsmuster geschützten Erfindung, oder markenbezogene Produktgestaltung. Als reine Registerrechte bleiben Designs bei der Eintragung bezüglich ihrer Neuheit und Eigenart ungeprüft. Im Vergleich zu Patenten gelten für Designs keine Arbeitnehmererfinderrechte, so besteht außer dem Recht auf Nennung des Autors kein weiterer Vergütungsanspruch gegen den Arbeitgeber.

Anmeldung, Darstellung und Geltungsbereich

Um ein Design eintragen zu können muss es als physisches Objekt vorliegen, das alle zu schützenden Charakteristiken aufweist. Wie bei Patenten und Gebrauchsmustern muss das Design neu sein – es darf vor der Anmeldung noch nicht veröffentlicht worden sein. Jedoch gilt hier eine Schonfrist von bis zu einem Jahr. Zusätzlich muss der informierte Benutzer das Design von anderen Designs unterscheiden können – dies wird als Eigenart des Designs bezeichnet. Letztendlich muss ein Objekt bei bestimmungsgemäßer Verwendung wenigstens zum Teil sichtbar blieben. Da Schönheit im Auge des Betrachters liegt spielt die Wirkung eines Designs keinen Einfluss auf seine Schutzfähigkeit.

Bei der Anmeldung eines Designs ist eine Beschreibung nur dann notwendig, wenn es nicht anders darstellbar ist. Ansonsten ist nebst dem Antragsformular nur eine graphische Darstellung des Designs einzureichen. Dabei steht dem Anmelder der Farbraum und die Art der Darstellung frei, egal ob Zeichnung, oder Bild, 2D, oder 3D Darstellung. Um ein Design nicht unnötig einzuschränken sollten nur jene Details zu sehen sein, die geschützt werden sollen. Selbst ein Design im Original einzureichen wäre möglich. Um bei dreidimensionalen Objekten alle zum Design gehörenden Details darstellen zu können, können bis zu zehn Ansichten eingereicht werden.

Kurz: Geschützt wird, was zu sichtbar ist

Beispiel:
Es soll eine Serie von Küchenmessern geschützt werden. Hier ist es geschickt die Form der verschiedenen Klingen separat von der Gestaltung des Griffes zu schützen. Dies erlaubt es dem Gestalter den Griff zu einem späteren Zeitpunkt an einem neuen Klingendesign zu verwenden. Tut er das nicht erlaubt er dem Wettbewerb ohne Verletzung des zu stark eingeschränkten Design-Schutzrechts eine gleiche Klinge mit einem anderen Griff, oder einen gleichen Griff an einer anderen Klinge zu verkaufen, oder gar selbst zu schützen.

Auch wenn bei der Anmeldung des Designs angegeben werden muss, für welche Erzeugnisse das Schutzrecht gelten soll, ist der Designschutz nicht auf die angegebene Verwendung beschränkt.

Fristen und Laufzeit

Nach Erfüllung aller formalen Anforderungen wird ein Design eingetragen und üblicherweise innerhalb weniger Wochen bekannt gemacht. Auf Wunsch kann dies jedoch um bis zu 30 Monate aufgeschoben werden. Da der Schutz mit dem Eintrag ins Register besteht ist ein Design ein probates Mittel um schnell einen Unterlassungsanspruch gegen einen Verletzer geltend zu machen.

Designs haben eine im Vergleich zu anderen Schutzrechten mit einer maximalen Laufzeit von bis zu 25 Jahren lange Lebensdauer, wobei sie zunächst für 5 Jahre eingetragen werden und im 5-Jahres-Rhythmus verlängert werden können.

Die Sammelanmeldung

Mittels einer Sammelanmeldung lassen sich bis zu 100 Design der gleichen Warenklasse kostengünstig Einreichen. Während eine einzelne Anmeldung 70€ kostet, kostet ein Design in einer Sammelanmeldung lediglich 7€ bei einer Mindestgebühr von 70€. Zum Aufrechterhalten eines Schutzanspruches nach Ablauf der 5-Jahres-Frist wird für jedes Design wiederum der volle Betrag fällig.

Solidworks mit VBA aus Excel heraus steuern?!

Solidworks an und für sich ist schon ein sehr mächtiges Werkzeug zur Konstruktion von Bauteilen, Maschinen und der Erstellung ihrer Fertigungszeichnungen. Sind die Werkzeuge und Abläufe in der Software erstmal erlernt kommt man früher oder später an einen Punkt, an dem es nervt immer wieder die gleichen Abläufe durch zu exerzieren. Die VBA-Schnittstelle ist hierfür vorgesehen. In Ihr kann der fähige Anwender sein Können aus der MS-Office-Welt anwenden um sich auch in Solidworks das Leben zu erleichtern.

Doch gerade, wenn man die Arbeit mit MS Excel und VBA gewohnt ist, wünscht man sich evtl. die Möglichkeit die Daten aus dem 3D-Programm genauso so greifbar hand zu haben. Womöglich hat man schon eine kleine Toolbox erstellt und will diese um Solidworksspezifische Werkzeuge erweitern. Hier wird diese Blogreihe interessant!
In den folgenden Beiträgen werde ich zeigen was möglich ist und wie ich VBA aus Excel heraus in Solidworks nutze und mir so die Arbeit erleichtere.

Für den Anfang eine kleine, aber extrem nützliche Information.
Die wichtigste Codezeile ist folgende:

Set swApp = GetObject(, "SldWorks.Application.21")

Sie ermöglicht es, dass die VBA-Umgebung von Excel auf die von Solidworks zugreifen kann.

Der Parameter „21“ entspricht der Solidworks-Version.
(21 = Solidworks 2013)

Wichtig ist hier zu wissen, dass sich Excel und Solidworks im gleichen Berechtigungsraum befinden müssen. Sollte Excel als Administrator ausgeführt werden, Solidworks aber nicht (oder umgekehrt), so können sich die Programme nicht sehen und es funktioniert einfach nicht. (ratet mal woher ich das weiß  xD )

Hier folgen die Links zu den Blogeinträgen zu dieser Reihe: